Geschichte des Fördervereines
Vereinsgründung
Feste feiern - rund um den Mühlenberg
„Solch ein Gewimmel möchte ich sehen“ – nein, nein, eine Verbindung zwischen Goethe und unserem Mühlenverein gibt es nun wahrlich nicht. Aber dieses Zitat könnte die Wünsche der Vereinsmitglieder wiedergeben, wenn sie an die Feste dachten, mit denen Leben im Dorf und um den Mühlenberg herum organisiert werden sollte.
Bei der Gründung des Mühlenvereins wollten wir uns nach außen präsentieren, für die Mühle werben und schließlich Einnahmen für den Wiederaufbau der Mühle erzielen. So wurde die Idee geboren, rund um den Mühlenberg ein Ortsteilfest zu gestalten.
Die Premiere erlebten mit uns hunderte Gäste am 20. Mai 1995 mit dem ersten Scheunenfest. Familie Köpp stellte dazu dankenswerter Weise ihren Hof wie auch in den folgenden Jahren zur Verfügung.
Musik und Tanz, Kunst zum Anfassen, Programme von kleinen und großen Künstlern, Modenschauen und natürlich schmackhafte Angebote locken seitdem einmal jährlich viele Greifswalder und Gäste der Stadt (es war also immer mehr als ein Ortsteilfest) auf den Mühlenberg.
Mit der Fertigstellung des Rohbaus der Bockwindmühle konnte dann ab dem Jahr 2000 aus dem „Scheunenfest“ das „Mühlenfest“ werden.
Viel Arbeit erfordert so eine „Großveranstaltung“ sowohl im Vorfeld der Planung als auch am Festtag selbst. Unermüdlich wirkt das Festkomitee des Vereins, ihm und den helfenden Mitgliedern gebührt großer Dank! Ebenso den Partnern, die zum Gelingen beitragen: Die Kapelle „da capo“, der Landfrauenverband, die Firma Eichhorst oder Wolfgang Jochens mit der „Klosterschenke“, der Posaunenchor der Marien- und Jacobikirche, Firma Grüttmöller Eldena, Volksbankgruppe Greifswald, Blumenladen „Rosenkavalier“ Eldena, Allianz, Herr Wenckel, Krehaartiv-Studio Eldena, Autohaus Greif und Bäckerei Marquardt Eldena.
Ihre Anerkennung für das erfolgreiche Engagement des Mühlenvereins bringt jährlich auch Greifswalder Prominenz zum Ausdruck: So erinnern wir uns gern an die würdigenden Grußworte der Oberbürgermeister Joachim von der Wense (selbst Vereinsmitglied) und Dr. Arthur König oder des Bürgerschaftspräsidenten Dr. Thomas Meyer. Und in netter Verbundenheit ist Pastor Eckhart Altemüller-Klaas dem Mühlenfest zugetan. Anspruchsvolle Angebote, tolle Stimmung und überwiegend gute Beziehungen zum Wettergott ließen eigentlich alle Scheunen- und Mühlenfeste, deren Erlöse natürlich ausschließlich dem Mühlenbau zugute kamen, zum Erfolg werden. Und wenn der Sturm einmal seine Kraft an Springburg und Zelten ausließ, so waren umsichtige Helfer dennoch Herr der Situation.
Ein Fest am Mühlenberg „außer der Reihe“ darf in der Tradition nicht ohne Erwähnung bleiben: Die Flügelweihe lockte am 4. April 2002 unerwartet viele Schaulustige an. Mit der Montage der Flügel wurde aus dem Rohbau eine „richtige“ Mühle, die inzwischen – und das ohne Übertreibung – ein echtes Wahrzeichen ist.
(MD)
Vereinsarbeit
Das Hauptaugenmerk des Vereines war zur Gründungszeit der Wiederaufbau der Bockwindmühle an seinem ursprünglichen Standort. Doch nicht nur die Fassade sollte wieder sichtbar, sondern eine technisch funktionierende Mühle erbaut werden, damit das traditionelle Handwerk des Müllers zu Demonstrationszwecken prinzipiell wieder aufgenommen werden könnte. Seit der Weihe und offiziellen Inbetriebnahme im August 2006 gilt es deshalb, die Mühle und ihr Gelände darum herum wieder als Begegnungsstätte verfügbar zu halten. Dazu gehören neben Instandhaltungsarbeiten an der Mühle selbst auch die Pflege des Geländes, das Angebot von Führungen durch die Mühle (z.B. für Schulklassen) und das Organisieren von Veranstaltungen.
Hilfreich dabei ist auch das Vereinshaus, welches die Mitglieder des Vereines mit erneuter Unterstützung aus Spendengeldern und in Eigenleistung, von September 2012 bis Mai 2014 errichteten. Gleich nebendran wurde die Voraussetzung für den Bau eines Backhauses geschaffen. Dadurch hat der Verein die grundlegende Möglichkeit, auf dem Mühlengelände den Werdegang des Korns bis hin zum mundfertigen Brot nachvollziehen zu können. Dies ist eines der Fernziele des Vereins, welches noch einiger Mühen und viel Kraft-/Zeitaufwand bedarf.
Grundsätzlich lebt die ehrenamtliche Vereinsarbeit vom Engagement ihrer Mitglieder. Zudem ist sie in einem nicht zu unterschätzenden Maße von Spendengeldern abhängig. Unterstützung in jeglicher Form (ideell, finanziell, personell) ist jederzeit Willkommen.
Nachruf
Karl-Heinz Jochens
Unser langjähriger Vorsitzender und eigentlicher Motor des Mühlenaufbaus, Herr Karl-Heinz Jochens, konnte die Weihe und offizielle Inbetriebnahme der Mühle nicht mehr erleben. Er verstarb am 11. April 2006 im Alter von 80 Jahren.
Wir vermissen ihn, werden ihn in guter Erinnerung behalten und die Arbeit in seinem Sinne fortführen.
Das Vereinshaus
In unserem Vereinshaus findet ein wichtiger Teil unserer Vereinsarbeit statt. Darin werden nicht nur Sitzungen und Vereinsfeierlichkeiten abgehalten, sondern auch diverse öffentliche Veranstaltungen, wie beispielsweise Podiumsdiskussionen und Lesungen. Regelmäßig dient das Vereinshaus auch als Wahllokal oder Sitzungsort der Eldenaer Ortsteilvertretung.
Es ist ausgestattet mit einem trennbaren Saal (2 x 39 qm = 78 qm) und einem dort inkludierten Ofen, einem Fernseher und einer Bildergalerie der Eldenaer Mühle. Zudem finden sich sanitäre Anlagen und eine voll ausgestattete Küche. Wir stellen unser Vereinshaus auch gerne Privatpersonen zur Verfügung, die dort gegen eine Spende für unsere Vereinsarbeit beispielsweise Familienfeiern in prominenter Lage und unmittelbarer Nähe der historischen Mühle veranstalten möchten. Wenn Sie nähere Informationen wünschen, kontaktieren Sie uns gerne unter vereinshaus@eldenaer-muehle.de.
Mitgliedschaft
Die Vielfalt unseres Vereins und unserer Aktivitäten basiert auf der Vielfalt unserer Mitglieder.
Wer unsere Arbeit unterstützen möchte, ist herzlich gern dazu eingeladen, Mitglied im Verein zu werden. Dabei ist das finanzielle Engagement mit einem Mitgliedsbeitrag von 25 € überschaubar (wahlweise auf eigenen Wunsch auch höher möglich). Die aktive Mitarbeit ist keine zwingende Voraussetzung und wird jedem Mitglied in seinem ihm verfügbaren Rahmen ermöglicht. Dabei können die eigenen Stärken für das Vereinswohl eingebracht werden, seien es handwerkliche, organisatorische oder bürokratische Geschicke. In einer alternden Gesellschaft ist junges Ehrenamt ein seltenes und kostbares Gut, weshalb wir uns umso mehr über junge Mitglieder freuen.
Die Möglichkeit von Fördermitgliedschaften ist in Planung.
Für Fragen rund um die Vereinsarbeit und das Thema Mitgliedschaft sprechen Sie uns gerne persönlich an oder schreiben Sie eine Mail an info@eldenaer-muehle.de.
Vereinssatzung
Satzung
Satzung des Fördervereins „Eldenaer Mühle“ e.V. vom 05.05.1994
--- Neufassung 2016 ---
§ 1 Name und Sitz
a) Der Verein führt den Namen Förderverein „Eldenaer Mühle" Greifswald-Eldena e.V.
b) Der Verein hat seinen Sitz in Greifswald-Eldena.
c) Der Verein soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Greifswald eingetragen werden.
§2 Zweck des Vereins
a) Zweck des Vereins ist es, die einstige Mühle in Greifswald-Eldena an ihrem alten Standort wieder aufzubauen und zu erhalten im Einvernehmen mit dem Grundstückseigentümer. Die Mühle soll als historisches Bau- und Kulturdenkmal wieder zum Wahrzeichen Eldenas werden.
b) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung.
c) Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
§3 Gewinnverwendung und Begünstigungsverbot
a) Etwaige Gewinne dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
b) Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung des Vereins keinen Anteil am Vereinsvermögen.
c) Es darf keine Person durch Verwaltungsaufgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßige Vergütung begünstigt werden.
§4 Mitgliedschaft
a) Mitglied des Vereins kann jede voll geschäftsfähige natürliche Person und juristische Person werden. Der Antrag auf Aufnahme in den Verein ist an den Vorstand schriftlich zu richten, der über die Aufnahme beschließt.
b) Der Mitgliedsbeitrag wird durch die Mitgliederversammlung festgesetzt.
c) Die Mitgliedschaft endet:
- durch Tod oder bei juristischen Personen - durch Auflösung
- durch Austritt
- durch Ausschluss
Der Austritt aus dem Verein erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres. Der Ausschluss ist nur aus wichtigem Grund mit und ohne Einhaltung einer Frist durch Beschluss des Vorstandes möglich. Gegen den Beschluss des Vorstandes kann binnen einer Frist von einem Monat nach Zugang der Ausschlusserklärung Einspruch bei der Mitgliederversammlung eingelegt werden. Bis zur Entscheidung der Mitgliederversammlung ruhen die Rechte des Mitglieds.
§5 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind:
- die Mitgliederversammlung
- der Vorstand
§6 Mitgliederversammlung
a) Die Mitgliederversammlung besteht aus den Vereinsmitgliedern
b) Die ordentliche Mitgliederversammlung findet 1 x jährlich statt.
c) Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind:
- die Wahl des Vorstandes
- Entscheidungen über die Berufung eines ausgeschlossenen Mitglieds
- Entgegennahme des Jahresberichtes und der Jahresrechnung
- Entlastung des Vorstandes
- Wahl der Rechnungsprüfer
- Änderung der Satzung
- Auflösung des Vereins
- die Mitgliederversammlung kann Vorstandsmitglieder mit beratender Stimme berufen
d) Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden des Vorstandes oder seinem Stellvertreter mit einer Frist von 14 Tagen unter Angabe der Tagesordnung schriftlich eingeladen. Jedes Mitglied kann bis zum 5. Tage vor der Mitgliederversammlung Anträge zur Tagesordnung stellen. Sie ist einzuberufen, wenn 1/3 der Mitglieder dieses verlangen. Die Tagesordnung kann durch Mehrheitsbeschluss der Mitgliederversammlung in der Sitzung ergänzt oder geändert werden, dies gilt nicht für Satzungsänderungen.
Jedes Mitglied kann sich durch schriftliche Vollmacht durch ein anderes Mitglied vertreten lassen.
e) Der Vorsitzende des Vorstandes oder sein Stellvertreter leiten die Versammlung.
f) Bei der Abstimmung hat jedes Mitglied eine Stimme, Stimmenthaltungen gelten als ungültige Stimme.
g) Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der gültigen Stimmen gefasst. Beschlüsse über Satzungsänderungen bedürfen einer 2/3 Mehrheit. Beschlüsse zur Änderung des Vereinszwecks und der Auflösung des Vereins bedürfen einer 3/4 Mehrheit aller Mitglieder. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als 1/4 der Vereinsmitglieder anwesend sind.
h) Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Sitzungsleiter oder von einem anderen Vorstandsmitglied gegenzuzeichnen ist. Das Protokoll ist in der nächsten Mitgliederversammlung zu verlesen und zur Abstimmung zu bringen.
i) Zur Prüfung der Kassengeschäfte werden von der Mitgliederversammlung zwei Rechnungsprüfer für die Dauer von drei Jahren gewählt. Diese haben die Kassenunterlagen jährlich bis zum 31. März des folgenden Jahres zu prüfen. Das Ergebnis ist in einem Protokoll festzuhalten. Über das Prüfungsergebnis ist dem Vorstand Bericht zu erstatten.
j) Die Mitglieder sind ehrenamtlich tätig.
Die Mitgliederversammlung kann jedoch mit einfacher Stimmenmehrheit beschließen, dass den Mitgliedern für diejenigen Tätigkeiten, die über den üblichen Aufgabenkreis des Vereinsvorstandes hinausgehen:
- Entschädigung für den tatsächlichen nachgewiesenen Aufwand
- Angemessene Abgeltung des Zeitaufwandes gezahlt wird.
§7 Der Vorstand
a) Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und einem Beisitzenden. Der Vorstand wird auf drei Kalenderjahre gewählt, jedoch bleiben die Vorstandsmitglieder so lange im Amt, bis ein Nachfolger gewählt ist. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes vorzeitig aus, ist das Ersatzmitglied des Vorstandes nur für die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen gewählt.
b) Zur gerichtlichen und außergerichtlichen Vertretung des Vereins sind zwei Mitglieder des Vorstandes gemeinsam berechtigt.
c) Der Vorstand entscheidet mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.
d) Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereins, die Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung und über die Verwaltung des Vereinsvermögens.
e) Der Vorsitzende ruft bei Bedarf, oder wenn zwei Vorstandsmitglieder es begehren, eine Vorstandssitzung unter Angabe der Tagesordnung ein. Er leitet die Vorstandssitzung. Über die Sitzung ist ein Protokoll durch den Schriftführer anzufertigen und von ihm und dem Vorsitzenden zu unterschreiben.
§8 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
§9 Auflösung des Vereins
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke erhält der Eigentümer des Grundstückes ein Vorkaufsrecht zu einem angemessenen Kaufpreis für die bestehenden Baulichkeiten (bauliche Teile der Mühle, des Vereinshauses, des Gerätehauses). Wird dieses Vorkaufsrecht ausgeübt, zählt der erzielte Verkaufserlös zum Restvermögen des Vereins. Dieses Restvermögen fließt an die Universitäts- und Hansestadt Greifswald und darf nur ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke verwendet werden. Wird das Vorkaufsrecht nicht ausgeübt, fällt das Vermögen an die Universitäts- und Hansestadt Greifswald, die dieses ausschließlich und unmittelbar für die Erhaltung der Bockwindmühle (gemeinnütziger Zweck) zu verwenden hat.
Geändert zu Greifswald-Eldena, den 04.03.2016